BLOG
Kennzeichnung von Allergenen in der EU
Die Grundlage für das Verständnis ist die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Bereitstellung von Informationen über Lebensmittel an Verbraucher.
Diese schreibt vor, dass alle Allergene klar und spezifisch gekennzeichnet sein müssen. Zu den Allergenen gehören auch Getreide, die Gluten enthalten, wie Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel und Kamut.
Das bedeutet:
Wenn die Stärke aus Weizen oder einem anderen glutenhaltigen Getreide gewonnen wird, muss dies klar angegeben werden, zum Beispiel Weizenstärke.
Sie darf nicht "versteckt" werden unter dem allgemeinen Begriff Stärke.
Regeln für die Kennzeichnung "glutenfrei"
Die Verwendung von Kennzeichnungen wird durch die Verordnung (EU) Nr. 828/2014 geregelt, die die Bedingungen für Angaben zur Abwesenheit oder verminderten Anwesenheit von Gluten festlegt.
Es sind zwei Grenzwerte festgelegt:
"Glutenfrei" bedeutet maximal 20 mg Gluten pro Kilogramm Produkt.
"Sehr niedriger Glutengehalt" bedeutet maximal 100 mg/kg (normalerweise bei Produkten aus deglutenisiertem Weizenstärke).
Das bedeutet, dass auch deglutenisierte Weizenstärke rechtmäßig in Produkten mit der Kennzeichnung "glutenfrei" verwendet werden kann, wenn sie den Grenzwerten entspricht.
Was bedeutet das in der Praxis?
Wenn auf der Deklaration steht:
Stärke
modifizierte Stärke
Maisstärke
Kartoffelstärke
und Weizen oder ein anderes glutenhaltiges Getreide nicht angegeben sind, dann ist die Zutat glutenfrei.
Warum?
Weil glutenhaltige Getreide als Allergen obligatorisch gekennzeichnet sein müssen.
Was, wenn "Weizenstärke" draufsteht?
In diesem Fall muss das Wort Weizen deutlich hervorgehoben sein.
Ein solches Produkt ist nicht glutenfrei, es sei denn, es trägt gleichzeitig die Kennzeichnung "glutenfrei". In diesem Fall handelt es sich um deglutenisierte Weizenstärke, die den gesetzlichen Grenzwerten entspricht.
Was bedeutet "modifizierte Stärke"?
Der Begriff "modifiziert" bedeutet technologisch bearbeitet - aus Gründen der Stabilität, Textur oder Dichte.
Es bedeutet nicht, dass es Gluten enthält.
Auch hier gilt dasselbe Prinzip:
Wenn es aus Weizen ist, muss dies klar gekennzeichnet sein.
Wenn Weizen nicht angegeben ist, dann stammt die Stärke nicht aus glutenhaltigem Getreide.
Warum gibt es keinen Grund zur Panik?
Die europäische Gesetzgebung im Bereich der Kennzeichnung von Allergenen gehört zu den strengsten der Welt.
Falsche Kennzeichnung bedeutet:
Rückrufe von Produkten,
hohe Geldstrafen,
Verlust von Vertrauen und Markt.
Hersteller für den EU-Markt riskieren daher nicht, Allergene zu verbergen.
Natürlich ist immer Sorgfalt beim Lesen der Deklarationen erforderlich - aber es besteht kein Grund zur Einschüchterung, dass jede Stärke potenziell gefährlich ist.
Zusammenfassung
Wenn Weizen oder ein anderes glutenhaltiges Getreide nicht gekennzeichnet ist, ist Stärke sicher.
Modifizierte Stärke ist an sich kein Problem.
Entglutenisierte Weizenstärke ist in Produkten mit dem Label "glutenfrei" erlaubt.
Die EU-Gesetzgebung erlaubt es nicht, Gluten zu verbergen.
Das Wissen über das Lesen von Etiketten bedeutet weniger Angst und mehr Selbstvertrauen bei der Auswahl von Lebensmitteln.
Was gibt es Neues?











